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Weitere Informationen für Nutzer
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Der Anbieter darf personenbezogene
Daten von Nutzern nur dann verarbeiten, wenn einer der folgenden Punkte
zutrifft:
·
Die Nutzer haben ihre Einwilligung für einen oder mehrere bestimmte Zwecke
erteilt.
·
die Datenerhebung ist für die Erfüllung eines Vertrages mit dem Nutzer
und/oder für vorvertragliche Maßnahmen daraus erforderlich;
·
die Verarbeitung ist für die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der
der Anbieter unterliegt, erforderlich;
·
die Verarbeitung steht im Zusammenhang mit einer Aufgabe, die im
öffentlichen Interesse oder in Ausübung hoheitlicher Befugnisse, die dem
Anbieter übertragen wurden, durchgeführt wird;
·
die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Anbieters
oder eines Dritten erforderlich.
In jedem Fall erteilt der Anbieter
gerne Auskunft über die konkrete Rechtsgrundlage, auf der die Verarbeitung
beruht, insbesondere darüber, ob die Angabe personenbezogener Daten eine
gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung oder eine Voraussetzung für den
Abschluss eines Vertrages ist.
Weitere Informationen zur Speicherdauer
Sofern in diesem Dokument nicht
anderweitig festgelegt, werden personenbezogene Daten so lange verarbeitet und
gespeichert, wie es der Zweck erfordert, zu dem sie erhoben wurden, und können
ggf. aufgrund einer zu erfüllenden rechtlichen Verpflichtung oder basierend auf
der Einwilligung des Nutzers auch länger aufbewahrt werden.
Daher gilt:
·
Personenbezogene Daten, die zu Zwecken der Erfüllung eines zwischen dem
Anbieter und dem Nutzer geschlossenen Vertrages erhoben werden, werden bis zur
vollständigen Erfüllung dieses Vertrages gespeichert.
·
Personenbezogene Daten, die zur Wahrung der berechtigten Interessen des
Anbieters erhoben werden, werden so lange aufbewahrt, wie es zur Erfüllung
dieser Zwecke erforderlich ist. Nutzer können nähere Informationen über die
berechtigten Interessen des Anbieters in den entsprechenden Abschnitten dieses
Dokuments oder durch Kontaktaufnahme zum Anbieter erhalten.
Darüber hinaus ist es dem Anbieter
gestattet, personenbezogene Daten für einen längeren Zeitraum zu speichern,
wenn der Nutzer in eine solche Verarbeitung eingewilligt hat, solange die
Einwilligung nicht widerrufen wird. Darüber hinaus kann der Anbieter verpflichtet
sein, personenbezogene Daten für einen längeren Zeitraum aufzubewahren, wenn
dies zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder auf Anordnung einer
Behörde erforderlich ist.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden personenbezogene Daten gelöscht. Daher können das Auskunftsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht geltend gemacht werden.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden personenbezogene Daten gelöscht. Daher können das Auskunftsrecht, das Recht auf Löschung, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht geltend gemacht werden.